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Herzlich willkommen und vielen Dank, dass Sie meine Website besuchen. Im Moment gestalte ich meine Website neu.
In der Zwischenzeit bin ich selbstverständlich uneingeschränkt für Sie erreichbar. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie meine anwaltliche Hilfe in einer Strafsache oder auf dem Gebiet des Staats- und Völkerrechts benötigen! Von meiner Kanzlei in Nürnberg aus bin ich auf Wunsch auch bundesweit für Sie tätig.

Strafrecht:

Im Straf- und Bußgeldverfahren vertrete ich Sie in allen Instanzen und selbstverständlich auch schon im Ermittlungsverfahren. Je frühzeitiger Sie sich an mich wenden, desto besser kann ich Sie gegen die Vorwürfe verteidigen.

Auch wenn Sie selbst nicht beschuldigt sind, sondern Ihnen "nur" eine Einziehung von Vermögenswerten droht, können Sie sich gerne an mich wenden. Unternehmen, NGOs und Vereine verteidige ich auch gegen Unternehmensgeldbußen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Zeug:innen berate ich gerne zu ihren Zeugenpflichten und den Grenzen derselben. Erforderlichenfalls begleite ich Sie auch zu Ihrem Vernehmungstermin bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Insbesondere gilt es, gegebenenfalls bestehende Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte durchzusetzen und zu verhindern, dass Sie möglicherweise als Zeug:in vernommen werden, obwohl Sie in Wahrheit längst Beschuldigte:r sind.

Falls Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie gerne zu Ihren Rechten im Strafverfahren aber auch zu zivilrechtlichen Schadensersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie gegebenenfalls bestehenden Ansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz. Ich übernehme für Sie die Erstattung einer Strafanzeige, stehe Ihnen bei Ihrer Vernehmung als Opferzeug:in bei, vertrete Sie in der Neben- oder Privatklage und erforderlichenfalls auch im Klageerzwingungsverfahren.

Staats- und Völkerrecht:

Im Staats- und Völkerrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Grundrechte aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dem Grundgesetz und den Verfassungen der Länder. Ebenso stehe ich Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Menschenrechte aus völkerrechtlichen Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche und soziale Rechte bei. Bei Ihrer Beratung und Vertretung behalte ich außerdem auch Menschenrechte aus ungeschriebenen, allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Blick. Obgleich diese Regeln ungeschrieben sind, sind sie nicht weniger verbindlich. Nach Artikel 25 des Grundgesetzes sind sie Bestandteil des Bundesrechts, gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner:innen des Bundesgebietes.

Auf Wunsch vertrete ich Sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder sowie in der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder einem internationalen Menschenrechtsausschuss. Gerne unterstütze ich Sie auch schon im vorausgehenden Verfahren vor den jeweils zuständigen Fachgerichten und arbeite dabei eng mit Kolleg:innen aus dem jeweiligen Fachgebiet zusammen. Das Ziel ist dabei immer eine Verletzung Ihrer Grundrechte von vorneherein zu verhindern. Leider ist das nicht ausnahmslos in jedem Fall möglich. Manchmal hat die Staatsgewalt Tatsachen geschaffen, ohne dass Sie die Möglichkeiten hatten, sich wirksam gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen. In diesem Fall sollen Sie für die erlittenen Verletzung Ihrer Rechte wenigstens entschädigt werden. Gerne mache ich daher auch Staatshaftungsansprüche für Sie geltend.

Politischen Mandatsträger:innen, Parteien, kommunalen Wähler:innenvereinigungen und NGOs stehe ich darüber hinaus auch in allen weiteren Fragen des Staats- und Verfassungsrechts der Europäischen Union, des Bundes und der Länder sowie zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen der Staatsstrukturprinzipien wie Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, Kompetenz- und Verfahrensfragen oder das Wahl- und Parteienrecht.

Auf kommunaler Ebene biete ich meine Beratung zudem auch zu Fragen der Kommunalverfassung und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht aus Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes an.

Grundlagen des Rechts:

Unabhängig vom Rechtsgebiet stehe ich Ihnen zudem auch in "schwierigen Fällen" zur Seite: Ihr Fall entscheidet sich an einer Rechtsfrage, die weder in der Rechtsprechung noch in der Rechtswissenschaft geklärt ist? Vielleicht ist die Frage sogar noch gänzlich unerforscht? Oder zu der entscheidenden Frage besteht zwar eine (ober- oder höchstrichterliche) Rechtsprechung, aber bei näherem Hinsehen erweist sich diese als widersprüchlich? Vielleicht wollen Sie sogar eine Änderung der Rechtsprechung erreichen, da die bisherige Auffassung der Gerichte längst von den gesellschaftlichen Verhältnissen überholt ist? Oder die bisherige Rechtsprechung beruht auf einem formellen Fehlurteil zum Beispiel einer Kompetenzüberschreitung des Gerichts?

Aus juristischer Sicht können Sie solche Fälle auch mit dem umfassendsten Spezialwissen auf dem jeweiligen Fachgebiet allein nicht lösen. Die entscheidende Rechtsfrage müssen Sie mit den allgemeinen und grundlegenden, juristischen Methoden der Auslegung und Anwendung von Gesetzen beantworten. Sie müssen die Grundlagen des Rechts an der Schnittstelle zwischen Methodenlehre, Verfassungsrecht, Gerichtsverfassung, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtsgeschichte beherrschen, um die überzeugendsten Argumente zu finden.

Gerne unterstütze ich Sie in solchen Fällen. Je nach Bedarf arbeite ich dazu selbstverständlich auch eng mit Kolleg:innen aus dem jeweiligen Fachgebiet zusammen.

Kontakt:

Anschrift:
Katzwanger Str. 150 | 90461 Nürnberg
(Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.)

Telefon:
+49 (0) 911 13027020

Mobil:
+49 (0) 1556 0330990

E-Mail:
kanzlei@dykast.de